Cyberangriff im Unternehmen: Was tun in den ersten 60 Minuten?

Netz trennen, Spuren sichern, Zuständigkeiten klären: was Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung in der ersten Stunde nach einem Cyberangriff tun sollten – und welche gut gemeinten Reflexe den Schaden vergrößern.

Dienstag, 6:52 Uhr, ein Großhändler mit 60 Beschäftigten. Der Lagerleiter kommt als Erster, fährt den Rechner hoch und findet auf dem Desktop eine Textdatei, die dort gestern noch nicht war. Die Warenwirtschaft startet nicht. Die Dateien auf dem Netzlaufwerk tragen eine Endung, die niemand kennt.

Um 6:58 Uhr ruft er den Kollegen an, der „sich mit IT auskennt“. Um 7:10 Uhr stehen vier Leute vor demselben Bildschirm. Um 7:20 Uhr hat jemand den Server neu gestartet, weil das sonst auch immer hilft. Um 7:40 Uhr ist die Geschäftsführerin erreicht, die auf dem Weg zu einem Termin ist und fragt, ob sie umkehren soll.

Bis hierhin ist keine einzige Entscheidung getroffen worden. Verloren gegangen ist trotzdem schon etwas: Der Neustart hat Spuren gelöscht, die später gebraucht werden.

Wer nach einem Cyberangriff fragt, was zu tun ist, sucht meist eine technische Antwort. In der ersten Stunde scheitert es aber selten an der Technik. Es scheitert daran, dass niemand weiß, wer was entscheiden darf – und dass naheliegende Reflexe Schaden anrichten.

In drei Sätzen

Ein Cyberangriff ist in der ersten Stunde vor allem ein Entscheidungsproblem, kein technisches. Wer vorher festlegt, wer isolieren darf, wer meldet und wer nach außen spricht, gewinnt die Zeit, die sonst in Rückfragen verstreicht. Zwei Dinge, die instinktiv richtig wirken – neu starten und aufräumen –, zerstören genau die Informationen, die Versicherung, Behörden und Wiederanlauf später brauchen.

  • Laut Verizon Data Breach Investigations Report 2025 hatten 88 Prozent der untersuchten Sicherheitsvorfälle in kleineren und mittleren Unternehmen mit Ransomware zu tun – bei großen Organisationen waren es 39 Prozent.
  • Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz mit gestufter Meldepflicht: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats.

Woran Sie einen Cyberangriff erkennen

Ransomware – Schadsoftware, die Daten verschlüsselt und für die Entschlüsselung Lösegeld fordert – kündigt sich selten an. Bemerkt wird der Angriff meist erst an seinen Folgen. Diese Anzeichen sollten jede Person im Betrieb veranlassen, sofort Bescheid zu geben, statt selbst nach einer Erklärung zu suchen:

Anzeichen

Was dahinterstecken kann

Erste Reaktion

Dateien mit unbekannter Endung, Textdatei mit Zahlungsaufforderung

laufende oder abgeschlossene Verschlüsselung

Gerät vom Netz trennen, eingeschaltet lassen, melden

Programme starten nicht, Netzlaufwerke sind leer oder unerreichbar

Verschlüsselung auf dem Server

IT-Partner sofort anrufen, nichts neu starten

Unbekannte Anmeldungen, neue Administratorkonten, abgeschaltete Virenschutz-Software

Angreifer bereitet sich im Netz vor

Zugänge sperren lassen, Protokolle sichern

Kunden melden seltsame Mails aus Ihrem Postfach

übernommenes E-Mail-Konto

Passwort von einem sauberen Gerät ändern, Weiterleitungsregeln prüfen

Rechner sind ungewöhnlich langsam, Festplatten arbeiten nachts

Datenabfluss oder Verschlüsselung im Gange

IT-Partner informieren, Zeitpunkt notieren

Die letzte Zeile ist die unangenehmste: Viele Angreifer kopieren Daten, bevor sie verschlüsseln. Wenn die Verschlüsselung sichtbar wird, ist der Datenabfluss oft schon passiert. Deshalb gehört die Frage, welche Daten abgeflossen sein könnten, von Anfang an auf die Liste.

Cyberangriff – was tun? Die erste Stunde, Minute für Minute

Übersicht der ersten Stunde nach einem Cyberangriff in drei Zeitabschnitten – 0 bis 15 Minuten Ausbreitung stoppen, 15 bis 30 Minuten Zugänge und Spuren sichern, 30 bis 60 Minuten melden und koordinieren – ergänzt um die Hinweise, dass jeder sofort das Netzwerkkabel ziehen darf und dass Neustarten und Aufräumen schaden.
Die erste Stunde in drei Abschnitten. Die entscheidende Freigabe steht links unten: Das Netzwerkkabel darf jede Person sofort ziehen.

Minute 0 bis 15: Ausbreitung stoppen

Das Ziel ist eng: verhindern, dass sich die Verschlüsselung weiter ausbreitet. Alles andere wartet.

  • Betroffene Systeme vom Netz trennen. Netzwerkkabel ziehen, WLAN und Bluetooth deaktivieren. Bei virtuellen Servern die Netzwerkkarte trennen.
  • Die Datensicherung als Erstes schützen. Eine Sicherung, die im Netz erreichbar bleibt, ist das nächste Ziel. Getrennte oder nicht überschreibbare Kopien sind jetzt der wichtigste Besitz des Unternehmens – und entscheiden darüber, wie schnell der Betrieb wieder anläuft.
  • Nicht neu starten, nicht herunterfahren. Ein laufendes System hält im Arbeitsspeicher Informationen, die bei der Analyse den Unterschied machen. Ausnahme: Wird erkennbar gerade aktiv verschlüsselt, wiegt das Stoppen schwerer als die Spurensicherung. Diese Abwägung sollte vorher mit dem IT-Partner besprochen sein.
  • Nichts löschen. Keine verdächtigen Dateien entfernen, keine Protokolle bereinigen, keine Mails wegräumen.

Minute 15 bis 30: Zugänge sichern und Spuren erhalten

  • Konten prüfen. Administratorkonten, Fernzugänge, Cloud- und Mailzugänge. Häufig beginnt ein Angriff mit gestohlenen Zugangsdaten aus einer Phishing-Mail. Passwörter werden nur von einem nachweislich sauberen Gerät geändert und koordiniert – ein hektischer Wechsel nacheinander warnt den Angreifer, bevor die Eindämmung steht.
  • Protokolle sichern. Firewall, Server, Cloud-Anmeldungen, Mailsystem. Diese Daten überschreiben sich nach Tagen oder Wochen selbst.
  • Fotografieren. Bildschirme mit Lösegeldforderung, Fehlermeldungen, Uhrzeiten. Ein Handyfoto kostet zehn Sekunden und ist ein vollwertiges Beweismittel.
  • Protokoll führen. Wer hat wann was getan? Diese Liste verlangen Versicherung, Behörden und Forensik gleichermaßen, und sie lässt sich nachträglich nicht rekonstruieren.

Dieser Abschnitt fehlt in vielen Ratgebern, entscheidet aber darüber, ob eine Cyberversicherung leistet, ob eine Anzeige Substanz hat und ob sich klären lässt, welche Daten abgeflossen sind. Ohne diese Klärung ist auch die Datenschutzmeldung nicht belastbar.

Minute 30 bis 60: Melden, informieren, koordinieren

  • IT-Partner alarmieren – über eine Nummer, die auf Papier vorliegt. Wenn Mail und Telefonanlage betroffen sind, nützt ein Kontakt im Postfach nichts.
  • Geschäftsführung informieren und Befugnisse klären: Wer darf Systeme abschalten, wer externe Hilfe beauftragen, wer mit Kunden sprechen?
  • Meldewege anstoßen: Datenschutzaufsicht, gegebenenfalls BSI, Cyberversicherung und die Polizei. Für Unternehmen gibt es in jedem Bundesland eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Polizei. Die Fristen laufen ab Kenntnis, nicht ab Behebung.
  • Intern informieren. Ein kurzer, klarer Satz an alle Beschäftigten verhindert, dass jemand aus Hilfsbereitschaft Geräte einschaltet oder Daten verschiebt.

Strukturierte Hilfe für diese Phase bieten die TOP-12-Maßnahmen bei Cyber-Angriffen des BSI, die sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen richten.

Wer entscheidet was – und wer nicht

Die folgende Zuordnung lässt sich in zehn Minuten festlegen und spart im Ernstfall eine halbe Stunde.

Aufgabe

Entscheidet

Handelt

Systeme vom Netz trennen

niemand – jede Person darf

wer zuerst da ist

Systeme abschalten

Geschäftsführung oder IT-Partner

IT-Partner

Externe Notfallhilfe beauftragen

Geschäftsführung

benannte Vertretung

Meldung an Behörden

Geschäftsführung

Datenschutzbeauftragte oder Rechtsberatung

Kommunikation nach außen

Geschäftsführung

eine benannte Person

Lösegeldfrage

Geschäftsführung

–

Die erste Zeile ist die wichtigste. In vielen Unternehmen traut sich niemand, ein Kabel zu ziehen, weil unklar ist, ob das erlaubt ist. Diese Erlaubnis vorab und ausdrücklich zu erteilen, ist die billigste Schutzmaßnahme überhaupt.

Der zweite Engpass ist die Vertretung. Angriffe laufen bevorzugt nachts, am Wochenende und in Ferienzeiten – genau dann, wenn die Geschäftsführung schlecht erreichbar ist. Für jede Zeile der Tabelle braucht es eine zweite Person mit derselben Befugnis, die davon auch weiß. Wie man solche Vertretungen grundsätzlich regelt, beschreibt der Beitrag Wenn der IT-Verantwortliche ausfällt. Ebenfalls vorab zu klären: bis zu welchem Betrag externe Notfallhilfe ohne Rückfrage beauftragt werden darf.

Aus der Praxis

„Wenn wir zu einem Vorfall gerufen werden, ist die erste Frage nie, welche Schadsoftware es war. Die erste Frage ist, wer im Unternehmen gerade entscheiden darf – und wie oft wir in den ersten Minuten hören, dass man erst jemanden erreichen müsse.“

Martin Osterhof, Geschäftsführender Gesellschafter, novotec GmbH

Melden: was das Gesetz verlangt

Zwei Regelwerke greifen unabhängig voneinander. Beide knüpfen an den Zeitpunkt der Kenntnis an.

Datenschutz-Grundverordnung

NIS-2-Umsetzungsgesetz

Gilt für

jedes Unternehmen, sobald personenbezogene Daten betroffen sein könnten

Unternehmen ab 50 Beschäftigten und 10 Millionen Euro Umsatz in bestimmten Sektoren

Seit

2018

6. Dezember 2025

Frist

72 Stunden ab Kenntnis, Meldung an die Aufsichtsbehörde (Artikel 33)

24 Stunden Erstmeldung, 72 Stunden Folgemeldung, ein Monat Abschlussbericht

Betroffen in Deutschland

praktisch alle Unternehmen

rund 30.000 Unternehmen

Vorlage einer IT-Notfallkarte mit vier Bereichen: Sofortmaßnahmen, Dinge, die nicht getan werden dürfen, Rufnummern für IT-Partner, Geschäftsführung, Vertretung, Datenschutz, Cyberversicherung und Polizei sowie ein Hinweis auf die Meldefristen von 72 und 24 Stunden.
Vorlage für die eigene Notfallkarte. Die Telefonnummern werden handschriftlich ergänzt und einmal jährlich geprüft.

Für viele Betriebe mit 10 bis 80 Arbeitsplätzen gilt NIS-2 nicht unmittelbar. Zwei Gründe, sich trotzdem damit zu befassen: Die 72-Stunden-Frist der Datenschutz-Grundverordnung gilt ohnehin, und Unternehmen unter NIS-2 geben ihre Anforderungen zunehmend vertraglich an Lieferanten und Dienstleister weiter.

Die Notfallkarte für den Cyberangriff

Der einzige Zettel, der im Ernstfall funktioniert, ist der, den man in der Hand hält. Eine Notfallkarte gehört ausgedruckt an drei Orte: Serverraum, Empfang, Wohnort der Geschäftsführung. Darauf gehören, kurz und ohne Fachsprache:

  1. Sofort tun: Netzwerk trennen. Sicherung schützen. Fotografieren. Protokoll beginnen.
  2. Nicht tun: Neu starten. Löschen. Aufräumen. Auf eigene Faust antworten.
  3. Anrufen: IT-Partner, Geschäftsführung, Vertretung, Datenschutzbeauftragte, Versicherung – mit vollständigen Nummern, auch außerhalb der Geschäftszeit.
  4. Wer darf was: die drei Zeilen aus der Tabelle oben, die im eigenen Haus am häufigsten gebraucht werden.
  5. Stand: Datum der letzten Prüfung.

Die Karte deckt die erste Stunde eines Angriffs ab. Was danach kommt – Wiederanlauf, Ersatzarbeitsplätze, Ausfälle von Strom, Internet oder Telefonie –, regelt ein vollständiger IT-Notfallplan.

Wie novotec im Ernstfall unterstützt

Für Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung entscheidet im Vorfall vor allem eines: ob der IT-Partner die Umgebung bereits kennt. Für betreute Kunden pflegen wir eine laufend aktuelle elektronische IT-Dokumentation – welche Systeme geschäftskritisch sind, wie sie zusammenhängen, wer welche Zugänge hat. Im Ernstfall ersetzt sie die Recherche, die sonst am Anfang steht; was eine brauchbare Netzwerkdokumentation ausmacht, zeigt ein eigener Beitrag.

Vorbeugend prüfen wir mit dem CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076, ob Notfallabläufe, Zuständigkeiten und Sicherungen belastbar sind; unsere Leistungen zur IT-Sicherheit reichen von EDR bis zu Awareness-Schulungen. Und wenn es bereits brennt, hilft unsere Notfallhilfe per Fernwartung auch Unternehmen, die wir noch nicht betreuen.

Aus der Praxis

„Der Unterschied zwischen zwei Tagen und zwei Wochen Stillstand liegt fast nie in der Technik. Er liegt darin, ob wir bei Ankunft eine aktuelle Dokumentation vorfinden oder erst herausfinden müssen, wie das Netz überhaupt aufgebaut ist.“

Marvin Osterhof, Geschäftsführer, novotec GmbH

Fazit: Vorbereitung ist eine Liste, kein Projekt

Die erste Stunde nach einem Angriff verläuft in fast jedem Unternehmen gleich: Leute stehen vor einem Bildschirm, jemand versucht etwas zu reparieren, und die eigentliche Frage – wer darf jetzt entscheiden – bleibt offen, bis sie jemand von außen stellt.

Das lässt sich ändern, ohne Projekt: eine Zuordnung, wer was entscheidet, die ausdrückliche Erlaubnis, im Zweifel ein Kabel zu ziehen, eine ausgedruckte Karte mit aktuellen Nummern und das Wissen, dass Neustarten und Aufräumen schaden. Für den Großhändler aus dem Einstieg hätte das bedeutet: Um 6:58 Uhr wäre das Netz getrennt gewesen, um 7:05 Uhr hätte der IT-Partner Bescheid gewusst – und um 7:20 Uhr hätte niemand den Server neu gestartet.

FAQ

Betroffene Geräte sofort vom Netz trennen – Netzwerkkabel ziehen, WLAN abschalten – und die Datensicherung isolieren, damit sie nicht das nächste Ziel wird. Die Geräte bleiben eingeschaltet, nichts wird gelöscht. Danach den IT-Partner über eine Nummer anrufen, die auf Papier vorliegt. Wichtig ist, dass jede Person im Betrieb die Erlaubnis hat, ein Kabel zu ziehen, denn Zögern kostet in dieser Phase am meisten.

Typisch sind Dateien mit unbekannter Endung, eine Textdatei mit Zahlungsaufforderung, Programme oder Netzlaufwerke, die plötzlich nicht mehr erreichbar sind, und auffällig langsame Rechner. Frühere Hinweise sind unbekannte Anmeldungen, neue Administratorkonten, abgeschaltete Schutzsoftware oder Mails, die angeblich aus dem eigenen Postfach kommen. Viele Angreifer kopieren Daten, bevor sie verschlüsseln – der Abfluss ist dann oft schon passiert.

In der Regel nein. Ein laufendes System hält im Arbeitsspeicher Informationen, die für die Analyse gebraucht werden. Sinnvoller ist, das Gerät vom Netzwerk zu trennen und eingeschaltet zu lassen. Nur wenn erkennbar gerade aktiv verschlüsselt wird, kann das Stoppen schwerer wiegen als die Spurensicherung. Diese Abwägung sollte vorab mit dem IT-Partner besprochen sein.

Nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung muss eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 72 Stunden ab Kenntnis an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Unternehmen, die unter das seit Dezember 2025 geltende NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen, melden zusätzlich gestuft: binnen 24 Stunden, binnen 72 Stunden und nach einem Monat. Beide Fristen laufen ab Kenntnis, nicht ab Behebung.

Eine allgemeine Anzeigepflicht gibt es nicht, eine Anzeige ist aber dringend zu empfehlen – auch weil Versicherer sie häufig verlangen. Ansprechpartner sind nach Angaben des Bundeskriminalamts die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Landespolizeien, die speziell für Unternehmen eingerichtet wurden. Gesicherte Protokolle, Fotos und ein Ablaufprotokoll machen die Anzeige erst verwertbar.

Unmittelbar meist nicht. Das Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 und richtet sich in bestimmten Sektoren an Unternehmen ab 50 Beschäftigten und 10 Millionen Euro Jahresumsatz, insgesamt rund 30.000 Unternehmen in Deutschland. Kleinere Betriebe spüren die Anforderungen aber mittelbar, weil Auftraggeber sie vertraglich an Lieferanten und Dienstleister weitergeben.

Diese Frage sollte nicht unter Druck zum ersten Mal gestellt werden. Eine Grundsatzposition gehört vorab festgelegt, gemeinsam mit Geschäftsführung, IT-Partner und gegebenenfalls Versicherung. Eine Zahlung garantiert weder die vollständige Entschlüsselung noch, dass abgeflossene Daten unveröffentlicht bleiben, und die Meldepflichten entfallen dadurch nicht.

Wüsste in Ihrem Unternehmen morgen um 6:52 Uhr jede Person, ob sie das Netzwerkkabel ziehen darf? Sprechen Sie mit novotec über eine Notfallkarte und klare Zuständigkeiten, bevor der Ernstfall sie verlangt.

Quellen

Martin Osterhof

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